sie wolle alleine leben, nur sei das bei ihr nicht möglich. Oberärztin E.________ räumte ein, dass eine Dauer der Medikation für 14 Tage kaum reichen dürfte. Aufgrund der Chronifizierung und des Umstands, dass man nicht wisse, wie die Beschwerdeführerin auf die Medikamente reagiere, brauche es eine Verlaufsbeobachtung von drei bis sechs Monaten. Am Anfang sei es die Idee gewesen, dass man sie für ein Medikament gewinnen könne, damit sie dies danach - nach Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit - freiwillig zu sich nehmen würde.