3.2.3 Gestützt auf die Vorgeschichte und die Ausführungen der involvierten Ärzte droht der Beschwerdeführerin ohne Behandlung ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden. Dieser gesundheitliche Schaden könnte sogar bis zum Organversagen und damit zu ihrem Tod führen, wenn sie weiterhin kaum Nahrung und Flüssigkeit zu sich nimmt. Nicht ausser Acht gelassen werden darf diesbezüglich auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin offenbar Essen und Medikamente desinfiziert und sie sich damit vergiften könnte. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass sie ein Desinfektionsmittel sogar mit verheerenden Folgen einnehmen könnte.