C. Auf den 3. Juni 2020 wurde eine Verhandlung per Skype angesetzt, an der seitens der Klinik Dr. med. univ. D.________, Leitender Arzt, Oberärztin med. pract. E.________ und Pflegefachmann F.________ sowie als Gutachter Dr. med. G.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, teilnahmen, der sein Gutachten mündlich erstattete. Die Beschwerdeführerin hatte sich einer Untersuchung durch den gerichtlichen Gutachter Dr. G.________ verweigert und war überdies auch nicht bereit, an der Anhörung durch das Gericht teilzunehmen.