Die medikamentöse Einstellung und Aufdosierung werde einige Zeit beanspruchen und man müsse auch schauen, wie die Patientin darauf reagiere und ob Nebenwirkungen eintreten würden. Wenn die Beschwerdeführerin in ihrem aktuellen Zustand entlassen würde, wäre mit erheblichen Gefährdungssituationen für Dritte und für die Beschwerdeführerin selbst zu rechnen und eine erneute Einweisung innert kürzester Frist sei sehr wahrscheinlich, da die Beschwerdeführerin mit ihrem Verhalten sehr schnell wieder auffällig würde.