5.3 Klinikärztin Dr. C.________ erachtet eine weitergehende stationäre Behandlung und Betreuung als notwendig. Schwer abschätzbar sei die Dauer eines solchen Aufenthalts. Sollte die Beschwerdeführerin in eine medikamentöse Behandlung einwilligen, sei mit mindestens fünf Wochen zu rechnen. Die medikamentöse Einstellung und Aufdosierung werde einige Zeit beanspruchen und man müsse auch schauen, wie die Patientin darauf reagiere und ob Nebenwirkungen eintreten würden.