4.2.1 Nach Ansicht von Klinikärztin Dr. C.________ besteht im Klinikrahmen aktuell keine akute Fremdgefährdung. Allerdings fahre die Beschwerdeführerin trotz Führerausweisentzugs in ihrem aktuellen Zustand weiterhin Auto und gefährde damit sich und andere. Offenbar habe sie auch bereits Unfälle verursacht. Die Staatsanwaltschaft K.________ habe sich auch schon gemeldet; dort gehe es soweit bekannt um SVG-Delikte. Die Beschwerdeführerin wolle in diesem Zusammenhang unbedingt ein ADHS-Attest, weil sie glaube, dann den Führerschein zurückzubekommen.