Im Weiteren würde sie auch sich selbst in erhebliche Gefahr bringen, wenn sie sich in ihrem aktuellen Zustand und ohne Fahrerlaubnis erneut ans Steuer setzen und einen Unfall verursachen würde. Schliesslich gefährdet sie auch ihr berufliches Fortkommen und sie wird zunehmend als psychisch kranke Frau wahrgenommen werden, sodass ihr auch eine Stigmatisierung droht. Die Selbstgefährdung insbesondere in einem weiteren Sinne ist folglich im Falle einer baldigen Entlassung als akut und unmittelbar drohend zu beurteilen.