Ihre leiblichen Eltern seien sehr prominente Leute in G.________. Man habe ihr schon als Kind ein Gemälde von H.________ gestohlen und in I.________ habe sie ein Millionenvermögen. 3.2 An der Anhörung vom 20. Mai 2020 erklärte Assistenzärztin Dr. C.________, dass bei der Beschwerdeführerin eine akute Psychose wohl im Rahmen einer schizo-affektiven Störung, gegenwärtig manisch, vorliege. Inhaltlich gebe es einen Wahn, einen Grössenwahn, einen paranoiden Wahn, einen Verfolgungs- und Vergiftungswahn. Die Symptomatik sei ausgeprägt und ihr Gesundheitszustand habe sich seit Klinikeintritt nicht geändert. Sie sei nach wie vor auch nicht bereit, Medikamente einzunehmen.