Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen und danach wurde den Klinikvertreterinnen der Urteilsspruch eröffnet. Die Eröffnung des Dispositivs an die Beschwerdeführerin erfolgte durch den Gerichtsschreiber und noch gleichentags wurde den Parteien das unbegründete Urteilsdispositiv vorab zugestellt. Das Verwaltungsgericht erwägt: