C. Am 20. Mai 2020 wurde die Beschwerdeführerin per Skype angehört, soweit dies bei ihrem pausenlosen Redeschwall überhaupt möglich war; danach wurde sie des Raums verwiesen. An dieser Anhörung nahmen seitens der Klinik Assistenzärztin Dr. med. C.________ und Psychologin M.Sc. D.________ sowie als Gutachter Dr. med. E.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, teil, der sein Gutachten im Anschluss an die Anhörung mündlich erstattete. Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen und danach wurde den Klinikvertreterinnen der Urteilsspruch eröffnet.