Mit Unterstützung sei B.________ in der Lage, einen Geschäftsgang nachzuvollziehen, zu überwachen und zu kontrollieren. Ob sie dies ohne Unterstützung könne, sei im Rahmen der bisher durchgeführten therapeutischen Gespräche nicht nachzuvollziehen. Sie mache den Eindruck, in der Lage zu sein, eine Vollmacht an Dritte zu erteilen. B.________ erscheine in den Gesprächen verlangsamt, jedoch in ihrem Denken nicht eingeschränkt. So sei vorstellbar, dass sie unter Beizug von beratenden Fachpersonen auch die Tragweite von komplexen Geschäften erkenne und beurteilen könne.