3.6 Dem Bericht von Dr. med. N.________ vom 25. November 2019 ist zu entnehmen, dass B.________ an einer schizoaffektiven Störung (ICD-10 F25.1) leide. Es sei von einem chronischen Verlauf auszugehen. Aufgrund der Schwere der Erkrankung sei sie vom 22. März 2018 bis zum 11. Juni 2018 in der Klinik E.________ behandelt worden. Im Rahmen dieser stationären Behandlung sei deutlich geworden, dass sie krankheitseinsichtig sei und eine sehr gute Adhärenz aufweise. Es falle ihr aber schwer, einen Tag selbständig zu strukturieren, einen Haushalt zu führen und soziale Kontakte zu pflegen. Mit Unterstützung sei B._____