3.5 Bei der Anhörung vom 18. Oktober 2019 legte der Beschwerdeführer gegenüber der KESB dar, dass er B.________ unterstützen und nicht ausnehmen möchte. Der Steuerwert der Liegenschaft betrage Fr. __ der Wert liege bei ungefähr __ Franken. Das Haus sei älter und renovationsbedürftig. Es liege am Nordhang und im Winter habe es zwei Monate keine Sonne, was den Wert schmälere. Es stünden Reparaturen und Investitionen in der Höhe von Fr. __ an. Zudem sei das Haus mit Schulden in der Höhe von Fr. __ belastet. Er stehe finanziell auch nicht so gut da. B.________ und er hätten eine Vereinbarung getroffen, wonach sie jetzt den ihr zustehenden Betrag erhalten würde.