Es sei «flott» von ihm gewesen, dass er von ihr keinen Unterhalt für die Tochter verlangt habe. Sie finde es schade, dass das [Hausverkauf] unterbunden worden sei. Es sei ein altes Haus und es gebe viel zu reparieren. Es störe sie nicht, dass das Haus mehr Wert habe (KESB-act. 5.1). Urteil F 2019 38 10