3.3 Mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 an B.________ legte RA I.________ sein Mandat nieder und wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer beabsichtige, ihren hälftigen Anteil an der Liegenschaft M.________ zu einem mehr als nur günstigen Betrag zu erwerben, nämlich zu einem Anrechnungswert von Fr. __. Aufgrund der Gesundheit von B.________ sei es ihr nicht mehr möglich, ihr Einkommen zu erhöhen. Aufgrund der Heimkosten und weiterer Kosten reduziere sich ihr Vermögen monatlich. Er könne nicht akzeptieren, dass ihr die im Alter benötigten Mittel mit dem beabsichtigten Kaufvertrag durch den Beschwerdeführer entzogen würden.