den hälftigen Anteil der Liegenschaft Nr. __ J.________ für Fr. __ als Anrechnungswert zu verkaufen. Die Liegenschaft sei schon länger Thema bezüglich eines Verkaufs. Seines Erachtens könne B.________ das Ausmass dieses Verkaufs (teilweise Schenkung) nicht abschätzen. Die Liegenschaft solle zu einem markant viel zu tiefen Preis an den Beschwerdeführer übergehen. B.________ könne sich dieses «Geschenk» nicht leisten, da die gegenwärtigen Heimkosten und weiteren Kosten das Einkommen bei weitem übersteigen würden und somit pro Monat ein grosses finanzielles Defizit entstehe. Gemäss seiner Einschätzung bestehe bei B.________ eine starke Abhängigkeit vom Beschwerdeführer.