Im vorliegenden Verfahren ist daher umstritten und zu prüfen, ob die KESB zu Recht diese vorsorgliche Massnahme getroffen hat, bis die Urteilsfähigkeit von B.________ hinsichtlich des Verkaufs ihres hälftigen Miteigentumsanteils geklärt ist. Aus den Akten ergibt sich das Folgende: