Diese Frage ist Gegenstand der Abklärungen, welche die KESB zurzeit tätigt. Bis diesbezüglich Klarheit herrscht, möchte die KESB die Eintragung des Grundstücksverkaufs im Grundbuch verhindern und hat aus diesem Grund unter anderem die superprovisorisch verfügte Grundbuchsperre beim Grundbuchamt J.________ in eine vorsorgliche Massnahme für die Dauer der Abklärung gestützt auf Art. 445 Abs. 1 ZGB (Sicherungsmassnahme) umgewandelt (vgl. Ziff. 1 des Dispositivs des angefochtenen Entscheids).