Es sei verhältnismässig und auch in ihrem Sinne, dass der Sachverhalt (Schwächezustand, Schutzbedarf, Urteilsfähigkeit) zuerst vertieft abgeklärt werde, bevor über erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen entschieden oder das Verfahren ohne die Errichtung einer Erwachsenenschutzmassnahme abgeschlossen werden könne. Der Abklärungsauftrag an die Unterstützenden Dienste (KESUD) sei bereits erteilt und ein entsprechender ärztlicher Bericht mit Schreiben vom 31. Januar 2019 bei der L.________, angefragt worden. D. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 lud das Gericht B.________ und die designierte Beiständin C.________ ein, bis zum 17. Dezember 2019 eine Stellungnahme einzureichen.