2. Für B.________ wird eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung gestützt auf Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. mit Art. 395 Abs. 1 ZGB im Sinne einer vorsorglichen Massnahme für die Dauer des Abklärungsverfahrens gestützt auf Art. 445 Abs. 1 ZGB errichtet. 3. Beistandsaufgaben 4. Als Beistandsperson wird C.________, ernannt. … 8. Einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird gestützt auf Art. 450c ZGB die aufschiebende Wirkung entzogen.