d) Am 7. Oktober 2019 legte RA I.________ sein Mandat nieder. Gleichentags reichte er bei der KESB Zug eine Gefährdungsmeldung ein und beantragte, im Sinne einer superprovisorischen Verfügung sei das Grundbuchamt J.________ anzuweisen, dass ihr Urteil F 2019 38 3 hälftiger Miteigentumsanteil an der Liegenschaft Nr. __ in J.________ bis auf weiteres nicht verkauft werden dürfe (Grundbuchsperre).