betreffend Erwachsenenschutzrecht (Eintragungssperre Grundbuch) F 2019 38 2 A. a) B.________, geb. 1960, war bis zum Beginn ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (schizoaffektive Störung) im Jahr 2017 als Hauswirtschaftslehrerin an der Volksschule D.________ tätig. Seither hielt sie sich mehrmals in der Klinik E.________ zur stationären Behandlung auf. Nach einer solchen Behandlung trat sie am 11. Juni 2018 aus der Klinik direkt in das Wohnheim F.________ in G.________ ein. Im Juli 2018 meldete sie ihren Wohnsitz bei der Einwohnergemeinde H.________ ab und in G.________ an.