Angesichts der Verweigerung des Beschwerdeführers zu einer Zusammenarbeit mit der Fachstelle punkto Eltern, Kinder & Jugendliche beendete diese ihre derzeitigen Bemühungen und stellte ihrer Auftraggeberin KESB für ihren zeitlichen Aufwand den «Pauschalbetrag für Erstgespräch ohne Folgeauftrag» von Fr. 300.-- in Rechnung und verwies zur Begründung auf ihre Tarifverordnung 2018 (vgl. Rechnung vom 6. Juni 2019). Es bleibt mithin festzuhalten, dass es angesichts der von der KESB mit den Entscheiden Nr. 2019/0086 und Nr. 2019/0087 je vom 29. Januar 2019 rechtskräftig an die Beiständin erteilten Aufträge keiner Zustimmung des