276 ZGB verpflichtete die KESB die Kindseltern zudem rechtskräftig zu einer Beteiligung an den Kosten der begleiteten Besuchsübergaben. Angesichts der Verweigerung des Beschwerdeführers zu einer Zusammenarbeit mit der Fachstelle punkto Eltern, Kinder & Jugendliche beendete diese ihre derzeitigen Bemühungen und stellte ihrer Auftraggeberin KESB für ihren zeitlichen Aufwand den «Pauschalbetrag für Erstgespräch ohne Folgeauftrag» von Fr. 300.-- in Rechnung und verwies zur Begründung auf ihre Tarifverordnung 2018 (vgl. Rechnung vom 6. Juni 2019).