2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe mit der Organisation punkto Eltern, Kinder & Jugendliche im Rahmen einer Vorbesprechung einen allfälligen Auftrag besprochen. Er habe ihr jedoch weder einen Auftrag erteilt noch einen solchen unterzeichnet. Solange er dies nicht getan habe, sei auch kein Vertrag zustande gekommen. Aus diesem Grund sei die Rechnung zurückzuweisen. Urteil F 2019 32 9