E. Mit Schreiben vom 20. September 2019 räumte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu einer Stellungnahme ein. Ausserdem ersuchte ihn das Gericht um die Mitteilung, ob er anwaltlich vertreten sei und falls ja, durch wen. Der Beschwerdeführer reagierte auf dieses Schreiben nicht. Das Verwaltungsgericht erwägt: