Aus diesem Grund sei die Rechnung zurückzuweisen. Zudem sei die KESB zu rügen, dass Rechnungen mit 20-tä- gigen Beschwerdefristen mit B-Post in den Sommerferien versandt würden mit der Hoffnung, dass die Frist verwirkt werde. Zudem sei die KESB ebenfalls zu rügen für die nicht korrekte formelle Einhaltung des Dienstweges. Er sei anwaltschaftlich vertreten. Ferner ersuche er die KESB um die Herausgabe einer detaillierten nachvollziehbaren Rechnung, woraus der Zeitaufwand und die Spesen hervorgehen würden.