B. Mit Beschwerde vom 29. Juli 2019 gelangte A.________ an den Regierungsrat des Kantons Zug und beantragte die Stornierung der Rechnung vom 16. Juli 2019, wobei die KESB allfällige Kosten zu tragen habe. Zur Begründung legte er dar, er habe an einer Vorbesprechung mit der Organisation punkto Eltern teilgenommen. In dieser Besprechung sei ein allfälliger Auftrag besprochen worden. Es sei keine gemeinsame Lösung gefunden und weder ein Auftrag erteilt noch unterzeichnet worden. Solange er keinen Auftrag unterzeichnet habe, sei auch kein Vertrag zustande gekommen. Aus diesem Grund sei die Rechnung zurückzuweisen.