e) Nach der Durchführung von Anhörungen am 16. Januar 2019 (A.________) und vom 23. Januar 2019 (B.________) entliess die KESB mit den Entscheiden Nr. 2019/0086 für F.________ und Nr. 2019/0087 für E.________ je vom 29. Januar 2019 die bisherige Beiständin H.________ aus ihrem Amt und setzte C.________, Mandatszentrum Zug, als neue Beiständin ein, forderte sie unter anderem auf, umgehend begleitete Besuchsübergaben zu organisieren, diese zu begleiten und deren Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kindseltern sicherzustellen und zu überwachen. Gestützt auf Art. 276 ZGB verpflichtete die KESB die Kindseltern zu einer Beteiligung an den Kosten der begleiteten Besuchsübergaben.