d) Mit Gefährdungsmeldung vom 22. August 2018 teilte RA I.________, die damalige Rechtsvertreterin von A.________, der KESB mit, die Kindsmutter habe an der Schlichtungsverhandlung vom 21. August 2018 mit einem erweiterten Suizid (d.h. mit ihren Kindern) gedroht. Urteil F 2019 32 3 In ihrem E-Mail vom 10. September 2018 forderte die Beiständin H.________ den Kindsvater unter anderem auf, es zu unterlassen, seine Kinder mit physischer und psychischer Gewalt zu erziehen. Sie benötigten einen liebenden, wohlwollenden und verständnisvollen Vater. Am 14. September 2018 beantragte der Kindsvater bei der KESB einen Beistandswechsel.