2.1 Die Kinder E.________, F.________ und G.________ werden unter die Obhut der Mutter gestellt. 2.2 Besuchsrecht des Vaters 2.3 Für die Kinder E.________ und F.________ wird eine Beistandschaft im Sinne von Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB angeordnet. Die KESB wird darum ersucht, den Beistand zu bestellen und diesem insbesondere die Aufgabe zu übertragen.