Urteil F 2019 26 11 werten. Wie die KESB zu Recht in ihrer Vernehmlassung erwähnt, kann die Beiständin die Eltern auch in dieser Frage unterstützen. Es bleibt mithin festzuhalten, dass die Konflikte, die fehlende konstruktive Kommunikation und die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen den Kindseltern für F.________ sehr belastend sind, sodass eine Kindswohlgefährdung bejaht werden muss.