Der Beschwerdeführer rügt des Weiteren, die Kindsmutter rücke ihn gegenüber Dritten und auch gegenüber F.________ in ein schlechtes Licht. Demgegenüber verhalte er sich nicht so und bleibe in Konfliktsituationen stets sachlich. Ausserdem erschwere sie den persönlichen Verkehr zwischen ihm und seinem Sohn und verunmögliche die dienstäglichen Telefonate. Den vorliegenden Akten lässt sich entnehmen, dass beide Elterneile zur schwierigen Situation beitragen. Die Kindseltern bezichtigen sich nämlich gegenseitig des „Schlechtredens“ über den jeweils andern. Beispielsweise verhalte sich F.____