Urteil F 2019 26 10 Unterstützung und Beratung in Erziehungs- und Alltagsfragen bejaht haben (vgl. Abklärungsberichte vom 2. Oktober 2018, S. 5 und 16 und vom 25. April 2019, S. 10 ff.). Die Kindsmutter räumte zudem gegenüber der KESB ein, sie sei froh um Unterstützung durch die Beistandschaft und «wolle alles richtig machen» (vgl. Protokoll der Anhörung vom 28. Mai 2019, S. 4). Dieser Unterstützungsbedarf der Kindsmutter ist als Indiz für das Vorliegen einer Kindswohlgefährdung zu werten.