4.1 Aus den vorliegenden Akten ergibt sich im Wesentlichen das Folgende: 4.1.1 Am 2. Oktober 2018 reichten die KESUD der KESB den «Abklärungsbericht Kinder» ein (KESB-act. 5.8). Diesem ist zu entnehmen, dass es an einer Kommunikation der Kindseltern untereinander fehle. Obwohl F.________ seinen Vater regelmässig sehe und mit ihm im Kontakt stehe, scheine die von Geburt an vorherrschende emotionale Belastung durch den Streit der Eltern erheblich und in diesem Mass auch eine Gefährdung für das Wohl des Kindes zu sein.