4. Mit Entscheid Nr. 2019/0783 vom 9. Juli 2019 wies die KESB die Kindseltern an, das Elterncoaching der Fachstelle punkto Eltern, Kind und Jugendliche zu besuchen. Die Eltern würden zudem gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB angewiesen, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil nachteilig beeinflussen könnte. Für F.________ werde eine Beistandschaft im Sinne von Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet und D.________, Mandatszentrum Zug, zur Beiständin ernannt (zu den einzelnen Aufgaben vgl. Auflistung in lit. A/g vorstehend).