Die Anhörung soll im Rahmen eines natürlichen Gesprächs erfolgen, wobei der Wunsch des Kindes, auf gewisse Fragen keine Antworten geben zu müssen, zu respektieren ist. Die Anhörung des Kindes erfordert einen Rahmen, der es dem Kind ermöglicht, sich frei zu äussern. Es soll sich um einen Ort handeln, der nicht zur Privatsphäre des Kindes gehört. Von noch grösserer Bedeutung ist jedoch die Atmosphäre, die durch die befragende Person geschaffen wird (Christoph A. Herzog, Das Kind in familienrechtlichen Verfahren, 2012, Rz. 386 ff., Rz. 390). Die Pflicht zur Anhörung besteht nur einmal im Verfahren, und zwar nicht nur auf eine Instanz gesehen, sondern einschliesslich des Instanzenzugs.