Zur Begründung führte die KESB unter anderem aus, das Kindeswohl von F.________ sei mehrfach gefährdet. Zwar sehe er seinen Vater regelmässig und könne seine Beziehung zu ihm leben, aber die Konflikte, die fehlende konstruktive Kommunikation und die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen den Eltern seien für F.________ sehr belastend. Er befinde sich bereits in einem Loyalitätskonflikt, was sich insbesondere in seinem Verhalten und seinen Aussagen gegenüber der Mutter nach den Besuchen beim Vater zeige.