f) Nach der Durchführung einer Anhörung wies die KESB mit Entscheid Nr. 2019/ 0783 vom 9. Juli 2019 die Kindseltern an, das Elterncoaching der Fachstelle punkto Eltern, Kind und Jugendliche zu besuchen. Die Eltern würden zudem gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB angewiesen, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil nachteilig beeinflussen könnte. Für F.________ werde eine Beistandschaft im Urteil F 2019 26 3 Sinne von Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet und D.________ zur Beiständin ernannt, mit den folgenden Aufgaben: