c) Nachdem es bei der Umsetzung der Besuchsrechtsregelung wiederholt zu Problemen gekommen war, reichte C.________ am 3. Mai 2018 erneut eine Gefährdungsmeldung betreffend ihren Sohn ein. Am 20. Juni 2018 fand das Erstgespräch bei der KESB unter Teilnahme der Kindseltern statt. In der Folge erteilte die KESB den Unterstützenden Diensten (nachfolgend KESUD) einen Abklärungsauftrag betreffend die Situation von F.________. Am 2. Oktober 2018 reichten die KESUD der KESB einen ersten Abklärungsbericht ein.