5.3 Was die von den Rekurrenten ins Feld geführten Investitionen von Fr. 4.3 Mio. betrifft, ist folglich der Rekursgegnerin zuzustimmen, dass diesen nur indirekt ein Zusammenhang mit den erzielbaren Mieterträgen zukommt. Da es sich dabei, wie die Rekurrenten in der Replik selber korrigierend einbringen (act. 8, S. 3, sechster Abschnitt), nicht um Unterhaltskosten, sondern um Investitionen gehandelt haben soll, dürften sie sich sodann eher erhöhend (und nicht vermindernd) auf den (Ertrags-)Wert der strittigen Liegenschaft ausgewirkt haben.