4.4 Die diesbezügliche Praxis der Zuger Steuerbehörden findet sich in der Wegleitung Immobilienbesteuerung. Diese hält für Mehrfamilien- und Geschäftshäuser, sowie vermietete Ein-, Zweifamilienhäuser und Stockwerkeigentum fest, dass deren Verkehrswert vorwiegend vom Ertragswert bestimmt wird. Der Bruttoertrag des Jahres wird mit 7 % kapitalisiert (Basiszinssatz ist ein historisch durchschnittlicher Hypothekarzinssatz von 5 %; der Zuschlag von 2 % ist für die Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten sowie zur Bildung angemessener Rücklagen für den Unterhalt der Bauten). Der Steuerwert ist in jeder Steuerperiode neu zu beurteilen und wenn nötig anzupassen.