kehrswert berücksichtigt werden muss. Nach welchen Regeln letzterer zu ermitteln ist, schreibt das Steuerharmonisierungsgesetz indessen nicht vor. Bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzung der Bewertungsregeln, auch der Frage, ob und in welchem Umfang der Ertragswert in die Bewertung einfliesst ("Kann-Vorschrift"), steht den Kantonen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein weiter Spielraum offen.