Die Rekursgegnerin hingegen berechnet den Ertragswert auf Basis der in der Liegenschaftserfolgsrechnung deklarierten potenziell erzielbaren Mieterträge (d.h. inklusive "Leerstände") von Fr. 826'001.80 plus dem dort ebenfalls ausgewiesenen ausserordentlichen Ertrag von Fr. 20'961.05, somit von total Fr. 846'962.85, resultierend in einem Ertragswert von gerundet Fr. 12'100'000.–, bzw. der wiederum strittigen Bewertungsdifferenz von (gerundet) Fr. 7'352'000.–.