Die Rekurrenten vertreten die Auffassung, dass der Ertragswert (Vermögenssteuerwert) auf Basis der tatsächlich in 2019 erzielten Mieterträge (Ist-Miete, ohne Berücksichtigung der nicht vermieteten, als Leerstand bezeichneten Räumlichkeiten) und ohne die ausserordentliche Mietertragskomponente (Fr. 20'961.05.–) zu berechnen sei. Auf der so ermittelten Mietzinsbasis von Fr. 332'300.80 (Soll-Nettomietzinse von Fr. 826'001.80 abzüglich Leerstand von Fr. 493'701.–; vgl. StV-act. 6 mit Erfolgsrechnung 2019 für Liegenschaft E.________) weisen sie der Liegenschaft E.________ einen Vermögenssteuerwert (Ertragswert) von gerundet Fr. 4'747'100.– zu (Fr. 332'300.80 kapitalisiert mit 7 %).