3.3 Die strittige Bewertungsdifferenz bezieht sich daher ausschliesslich auf die Liegenschaft E.________ (hier als Liegenschaftsteil Büro/Gewerbe, ohne Liegenschaftsteil F.________). Strittig ist dabei, ob der Ertragswert aufgrund der Ist-Mieten oder der Soll- Mieten zu berechnen ist und, wenn die Soll-Miete ausschlaggebend sein sollte, wie hoch diese anzusetzen wäre.