ordentlichen Ertrag von Fr. 20'961.05 in die Kapitalisierung mit ein. Dagegen erhoben die Rekurrenten mit Schreiben vom 16. März 2021 Einsprache (StVact. 6) und beantragten sinngemäss (gestützt auf die beigelegte Berechnung) die Festsetzung des Steuerwertes der besagten beiden Liegenschaften auf Fr. 10'980'125.–.