In der Steuererklärung 2019 (StV-act. 2) deklarierten die Eheleute A.________ und B.________ (nachfolgend: Steuerpflichtige oder Rekurrenten) für diese beiden Liegenschaften einen Vermögenssteuerwert von insgesamt Fr. 10'482'000.–. Dieser lässt sich herleiten mittels Kapitalisierung des deklarierten, effektiv vereinnahmten Mietzinstotals von gerundet Fr. 733'674.– (Fr. 712'712.80 plus ausserordentlicher Ertrag von Fr. 20'961.05) zum Kapitalisierungszinssatz von 7 %, somit ohne Berücksichtigung der in der Liegenschaftserfolgsrechnung ausgewiesenen "Leerstände" von Fr. 549'597.– (vgl. die drei Erfolgsrechnungen zu den Liegenschaftseinheiten F.________, E.________ und H.________