4.2 Die einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin führte im Namen der Rekurrentin in ihrem Rekurs vom 12. November 2021 aus, sie habe sich am 8. Juni 2021 wegen eines "Burnouts/Depression" in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Diese habe auch eine medikamentöse Therapie beinhaltet. Nach anfänglicher Beruhigung sei sie wohl zu optimistisch gewesen, dies sei auch der Zeitpunkt ihres Einspracheschreibens vom 1. Juli 2021 gewesen. Die Medikation hätte erhöht werden müssen und von Juni bis Mitte Juli 2021 sei sie zu 100 %, anschliessend bis Mitte August 2021 zu 50 % und danach bis 12. September 2021 noch zu 40 % arbeitsunfähig gewesen.