Im Wiederherstellungsgesuch sind die Gründe für die Säumnis sowie der Zeitpunkt des Eintritts und des Wegfalls der Hinderungsgründe im Einzelnen darzulegen und die erforderlichen Beweismittel (z.B. Arztzeugnisse) beizulegen. Innert der 30-tägigen Frist hat die steuerpflichtige Person also die versäumte Handlung nachzuholen und ebenso ein Gesuch um Wiederherstellung der versäumten Frist einzureichen, da sie den Hinderungsgrund nachzuweisen hat.